Übertritt

Die Termine zum Übertritt finden Sie im Terminkalender unter der Kategorie "Übertritt".

Informationen zum Übertritt

In Bayern gilt nach wie vor das dreigliedrige - allerdings durchlässige - Schulsystem. Dies bedeutet, dass eine erste Laufbahnentscheidung für Ihr Kind bereits während der vierten Jahrgangsstufe getroffen werden muss.

Ausschlaggebend für die verschiedenen Schularten ist der erreichte Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis der vierten Klasse, das Anfang Mai ausgehändigt wird. Die Noten der drei Fächer sind gleichberechtigt.

Grundsätzlich gelten derzeit folgende Regelungen:  

  • Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Übertritt auf das Gymnasium ohne Probeunterricht nach der vierten Klasse möglich. Kinder mit einem schlechteren Durchschnitt können das Gymnasium nach erfolgreich besuchtem Probeunterricht besuchen.
  • Bis zur Durchschnittsnote 2,66 ist ein Übertritt auf die Realschule ohne Probeunterricht möglich. Kinder mit einem schlechteren Durchschnitt können die Realschule nach erfolgreich besuchtem Probeunterricht besuchen.

Unter den unten stehenden Links finden Sie weitere nützliche Informationen des Kultusministeriums und der staatlichen Schulberatungsstelle Bayern zum bayerischen Schulsystem und den Übertrittsvorraussetzungen.

 

 

Anmeldebogen für einen zusätzlichen Beratungstermin im Übertritt

(wichtiger Hinweis: Das Beratungsgespräch ist nicht verpflichtend.)