Verkehrsüberwachung

Die Bahnhofstraße ist für die Zeiten Mo.-Fr. von 8.00 – 18.00 Uhr und Sa. von 8.00 – 14.00 Uhr als Kurzparkzone ausgewiesen. Ebenso die angrenzenden Seitenstraßen (Hofmark-, Krailling-, Post-, Mathilden-, Zeppelin- und Gumstraße) ab der Beschilderung. Diese befindet sich an jeder Zufahrt rechts und links der Fahrbahn, die zur Bahnhofstraße führt. Die vorhandenen Parkplätze stehen konstenlos für die Parkdauer von 2 Stunden zur Verfügung. Es muß jedoch eine Parkscheibe verwendet werden.

Die Überwachungsaufgabe obliegt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland.

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