Zweitakten von Bauanträgen, Baugenehmigungen, genehmigte Pläne

Als Eigentümer eines Gebäudes/Anwesens haben Sie mit dem Kauf oder Erbe die Zweitschrift der genehmigten Bauakten zur Verfügung gestellt bekommen oder haben selbst gebaut und diese von der Genehmigungsbehörde nach der Genehmigung erhalten. Diese Zweitschrift sollten Sie aufbewahren ähnlich eines KFZ-Briefes und diese bei einem Verkauf an den neuen Eigentümer weitergeben.

Die Praxis sieht meist anders aus und die Zweitschrift ist nicht mehr auffindbar, wird nun aber von Ihnen benötigt. Wie können Sie also einen Ersatz erhalten?

 

Wo erhalten Sie Ersatz?

Generell ist weder das Landratsamt München noch die Gemeinde verpflichtet, Bauakten für die Bürger aufzubewahren. Sollte die Behörde dies dennoch tun, geschieht dies in erster Linie für das eigene Verwaltungsverfahren.

Unser Landratsamt München bewahrt die Bauakten lediglich 10 Jahre auf. Bei weiter zurückliegenden Vorhaben können Sie sich an das Staatsarchiv München (Schönfeldstr. 3, 80539 München, Tel.: 089/286382525, www.gda.bayern.de/muenchen) wenden.

 

 

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