Informationen zum Bayerischen Krippengeld

Ab dem 1. Januar 2020 erhalten Eltern für ihre Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen.

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Das Krippengeld wird sowohl für eine Betreuung in einer BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtung als auch einer entsprechend geförderten Kindertagespflege gezahlt. Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze. Diese liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro.

 

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) direkt an die Eltern. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.

Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Außerdem beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS unter der Nummer 0931/ 32090929 Fragen dazu. Das Service-Telefon steht Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

 

Antrag Krippengeld: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php

 

 

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