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Private und gewerbliche Tierhalter müssen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis München treffen
Die Geflügelpest rückt näher: Vergangene Woche wurde im Landkreis
Schwandorf in einem großen Geflügelbestand ein Ausbruch amtlich
bestätigt. Um die Ausbreitung einzudämmen, hat das Landratsamt
München eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Neben einer
Aufstallungspflicht sind darin weitere Schutzmaßnahmen festgelegt. Ziel ist
es, den Geflügelbestand zu schützen und die Verbreitung des
Vogelgrippevirus aufzuhalten.
Private und gewerbliche Tierhalter müssen ihren Geflügelbestand ab sofort in
Ställen halten. Frei lebende Wildtiere sollen davon abgehalten werden, Nutztiere
mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft neben Planegg folgende Kommunen:
Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps, Spielberg/Gut Spielberg),
Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing, Grünwald, Haar, Ismaning,
Kirchheim, Oberschleißheim, Pullach, Unterföhring und
Unterschleißheim. Die Vögel müssen nun entweder in geschlossenen Ställen
oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden,
nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das
Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung
Neben der Aufstallungspflicht ordnet das Landratsamt mit der
Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen an. So müssen zum Beispiel Halter mit
kleineren Beständen (bis 100 Tiere) ergänzende Aufzeichnungen über die
verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel bis zu 1.000 Tieren müssen
Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und
Werktag führen.
Virus noch nicht im Landkreis München
Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende
Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild
lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen
Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb
besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum
gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als
Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand
getötet werden. Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der
Geflügelpest früh zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das
Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern. Deshalb wurden bereits mit
Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 Biosicherheitsmaßnahmen für
entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte
sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.
Informationen zur Geflügelpest
Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet,
handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines
Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche,
die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend
ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von
Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den
Menschen gefährlich werden
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