Einfache Melderegisterauskünfte
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde nach § 44 BMG eine einfache Melderegisterauskunft erteilen über:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- akademische Grade
Auskünfte aus dem Melderegister dürfen nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben sein:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum und/oder
- letzte bekannte Wohnadresse in Planegg
Die gesuchte Person muss anhand der gemachten Angaben eindeutig identifiziert werden können.
Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Schriftliche Auskunftsersuchen, die keine diesbezügliche Erklärung enthalten, müssen leider unbearbeitet zurückgesandt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Bürgerbüro
Tel: 089 89926-104 /-105 /-106 /-107