Information einfache Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskünfte

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde nach § 44 BMG eine einfache Melderegisterauskunft erteilen über:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade

Auskünfte aus dem Melderegister dürfen nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben sein:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum und/oder
  • letzte bekannte Wohnadresse in Planegg

Die gesuchte Person muss anhand der gemachten Angaben eindeutig identifiziert werden können.

Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Schriftliche Auskunftsersuchen, die keine diesbezügliche Erklärung enthalten, müssen leider unbearbeitet zurückgesandt werden.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unserem Bürgerbüro

 

Tel: 089 89926-104 /-105 /-106 /-107

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