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Anmeldung in / Abmeldung von Planegg



Anmeldung – Zuzug nach Planegg
s. unten

 

Abmeldung – nur bei Wegzug ins Ausland und Abmeldung einer Nebenwohnung

Bei Wegzug aus Planegg ins Ausland ist eine Abmeldung im Rathaus erforderlich, diese kann max. eine Woche vor dem tatsächlichen Wegzug erfolgen, dabei ist mitzubringen:

• sämtliche Ausweise (PA, RP, KRP/KA)** aller wegziehenden Familienmitglieder

Sie können zur Abmeldung das Abmeldeformular ausfüllen und mitbringen.

Bei Aufgabe einer Nebenwohnung ist diese im Rathaus des Hauptwohnsitzes zeitnah abzumelden.
Hierzu können Sie ebenfalls das Abmeldeformular verwenden.

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Anmeldung – Zuzug nach Planegg (Benötigte Unterlagen)

Bitte bringen Sie zur melderechtlichen Anmeldung folgende Unterlagen* mit bzw. reichen Sie diese unverzüglich nach:

• sämtliche Ausweise (PA, RP, KRP/KA)** aller mitziehenden Familienmitglieder

• Geburts- und/oder Heiratsurkunde(n)*** aller mitziehenden Familienmitglieder (Familienstammbuch)

• bei alleinerziehenden Personen ist die Personensorge der mitziehenden Kinder unter 18 Jahren nachzuweisen (Sorgerechtsbeschluss bzw. Negativbescheinigung)

• bei Kindern die nur mit einem Elternteil zuziehen ist bei gemeinsamen Sorgerecht eine Bestätigung des nichtmitziehenden Elternteiles vorzulegen, dass dieser mit dem Zuzug bzw. Mitzug des Kindes einverstanden ist (bitte fügen Sie dieser Bestätigung auch eine Ausweiskopie des nicht mitziehenden Elternteiles, zum Unterschriftsvergleich, bei)

• sollten Sie einen akademischen Grad (Doktortitel) eingetragen haben, legen Sie bitte Ihre Promotionsurkunde/Approbationsurkunde vor

• Seit 01.11.2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde zwingend erforderlich

• sollte die Wohnungsgeberbestätigung aktuell nicht vorgelegt werden können, füllen Sie bitte die Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung aus

• bitte legen Sie ggf. auch Vollmachten, Urteile und dergleichen (z. B. Betreuungsvollmacht/Urteil) vor


Sie können zur Anmeldung das Anmeldeformular ausfüllen und mitbringen – dies ist aber nur notwendig, wenn eine andere Person diese Anmeldung für Sie miterledigt.

 

 
*§ 25 BMG - Auskünfte/Nachweise zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters sind zu erbringen
**PA = Personalausweis RP = Reisepass KRP/KA = Kinderreisepass/Kinderausweis
***ggf. sind Internationale Geburts- bzw. Eheurkunden vorzulegen bzw. Übersetzungen ins Deutsche von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer (Amtssprache ist Deutsch, § 23 Abs. 1 VwVfG)

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Online-Antrag eines Zuzuges nach Planegg (Voranmeldung)


Wenn Sie (alleine oder mit Ihrer Familie) neu in die Gemeinde Planegg ziehen, können Sie die notwendigen Angaben dazu bequem von zu Hause aus rund um die Uhr über unser Rathaus-Service-Portal vornehmen.
 
Notwendige Angaben
Es müssen
• der Familienname,
• der Vorname,
• das Geburtsdatum,
• die Anschrift
aller umziehenden Personen eingegeben werden (Online-Formular bitte vollständig ausfüllen).

Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und im Rathaus mit den o.g. Unterlagen vorlegen müssen.

Bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich.

 

Neben dem unterschriebenen Formular sind sämtliche oben angegebenen Unterlagen mitzubringen.

 

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Kosten:
Die An- und Abmeldung sind kostenlos.

 



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