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Gemeinde Planegg | Online: https://www.planegg.de/
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Der zuständige Ausschuss für Umwelt, Bauleitplanung und Verkehr hat am 14.12.2020 in seiner öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr. 11 B-2 ‚Bahnhof Südwest mit Bike&Ride (Fahrradparkhaus)‘ einschließlich Begründung i.d.F. vom 14.12.2020 gebilligt und beschlossen, diesen erneut öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. In diesem Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Der am 14.12.2020 gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 B-2 sowie der Entwurf der Begründung vom 14.12.2020 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen/Informationen liegen in folgendem Zeitraum zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus:
16.01.2021 bis einschließlich 17.02.2021
im Bauamt (Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Schaukasten vor Zimmer 111/ 1.Stock während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Fr 8.00-12.00 und Di 15.00-19.00 Uhr) und nach vorheriger Terminabsprache. Bitte beachten Sie diesbezüglich den untenstehenden Hinweis zum Auslegungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (*).
Die Planung wird auf Wunsch im Bauamt, Zimmer Nr. 114 (vertretungsweise Nr. 113) erläutert, sofern dies während der aktuellen COVID-19-Pandemie möglich ist.
Die Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB als beschränkt öffentliche Auslegung.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Anregungen nur noch zu den Teilen des Bebauungsplans vorgebracht werden, die nach erfolgter öffentlicher Auslegung geändert wurden. Die geänderten Teile des Bebauungsplanentwurfs sind in Satzung und Begründung gesondert gekennzeichnet (blaue Schrift).
* Wichtiger Hinweis zum Auslegungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
Da es weiterhin zur vorübergehenden Schließung der Gemeindeverwaltung kommt, erfolgt die Veröffentlichung vorrangig im Internet (gem. § 3 Abs.1 Satz 1 PlanSiG).
Hier finden Sie den Bebauungsplan mit allen Anlagen:
Zur Vermeidung persönlicher Kontakte können Fragen telefonisch oder per Mail geklärt werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch zur Niederschrift abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wurde aufgrund der Beschränkungen während der Covid-19-Pandemie zudem verlängert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie folgt:
Telefonzentrale Rathaus: 089/ 899 26-0
Bauamt Telefon: 089/ 899 26-208 vertretungsweise 089/ 899 26-217
E-Mail Sachbearbeitung: eusemann@planegg.de
Persönliche Einsichtnahme im Rathaus:
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Folgende Untersuchungen liegen bereit und können eingesehen werden:
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‚Daten-schutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren‘, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Lageplan
Geobasisdaten Bayer.Vermessungsverwaltung 2019
ortsüblich bekanntgemacht
durch Anschlag an den Amtstafeln
Herrmann Nafziger angeschlagen am: 07.01.2021
Bürgermeister abzunehmen am: 18.02.2021
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